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Wiedereröffnung vom Toverland

Wie viele weitere Parks auch hat der Freizeitpark Toverland seine Wiedereröffnung bekannt gegeben. Sowohl für Besucher und Jahreskarteninhaber gibt es jedoch einige Änderungen.

Der Freizeitpark Toverland gab auf seiner Webseite bekannt, unter Absprache mit der Gemeinde Horst aan de Maas den Park ab dem 19. Mai 2020 für Besucher öffnen zu wollen, dieser musste ebenfalls aufgrund der Corona-Krise seine Saison unterbrechen. So gelten im gesamten Park Hygiene- und Abstandsregelungen.

Sicherer Ausflug

Für einen sicheren Aufenthalt gab der Park auf seiner Webseite einige Regelungen bekannt. Zunächst soll ein Besuch im Park nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erfolgen und ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Gästen und Mitarbeitern eingehalten werden. Besucher die Erkältungsbeschwerden aufweisen, sollen jedoch kein Parkbesuch in Erwägung ziehen. Außerdem sollen Besucher regelmäßiges Händewaschen beachten und Kontaktpunkte zu anderen Personen vermeiden und so zum Beispiel kontaktlos und mit Karte zahlen. Aufgrund der Besucherbegrenzung müssen Tickets online tagesdatiert gekauft werden.

Boosterbike onride
Bildquelle: toverland.com

Jahreskarteninhaber

Jahreskarteninhaber mussten nun lang genug auf den Parkbesuch verzichten, so der Park. Auch die Jahreskarteninhaber müssen sich vorerst auf eine Reservierung für den Parkbesuch einlassen, jedoch maximal 14 Tage im Voraus. Eine Entschädigung können Jahreskarteninhaber einfordern, hier bietet der Park 3 verschiedene Formen. Zum einen können Jahreskarteninhaber auf eine Entschädigung vollständig verzichten, sich ein Guthaben auf die Jahreskarte schreiben lassen oder eine Verlängerung der Jahreskarten durchführen lassen.

Alle weiteren Informationen hat der Park auf seiner Webseite übersichtlich zur Verfügung gestellt.

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